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STADIONKOMMISSION

Seit der Saison 2018/19 wird jedes mögliche Stadionverbot bei der BSG Chemie Leipzig in Einzelfallprüfung sowohl für Chemie- als auch für Gästefans von der Stadionkommission behandelt. Ziel ist es, das Thema Stadionverbote transparent und die Betroffenen mit größtmöglicher Fairness zu behandeln. Dabei werden im Rahmen der bundesweit einheitlichen Stadionverbotsrichtlinien des DFB auch die Umstände des Falls und die Person betrachtet. Die Stadionkommission berät und entscheidet auch über mögliche Verkürzungen oder Bewährungsmodelle.

Die Stadionkommission berücksichtigt den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung und erkannt an, dass über pädagogische Möglichkeiten Einfluss auf (jugendliches) Fehlverhalten genommen werden kann. Üblicherweise wird den betroffenen Personen zunächst eine Anhörung in Form einer mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme ermöglicht. Ein Vorgespräch mit den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Fanprojekts wird dabei empfohlen.

Die Stadionkommission der BSG Chemie Leipzig besteht aus dem Sicherheitsbeauftragten des Vereins, jeweils einer Vertretung des Vorstands und des Aufsichtsrats und jeweils einer Vertretung der Fanbetreuung und des Fanprojekts. Die Kommission tagt anlassbezogen.

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